Boeschung Baugrube

Frage: beim Aushub unserer Baugrube/Hanggrundstückes wurde
durch das Baggerunternehmen die Böschung nicht Vorschriftsmäßig mit 45 Grad sonder mit 90 Grad ausgegraben. Nun entstehen uns enorme Mehrkosten da wir den Geländeverlauf mit 45 Grad wieder herstellen müssen. Das ausführende Unternehmen redet sich raus, gibt es eine rechtliche Handhabe? Hat ja von uns Baupläne erhalten - und müsste das einem "Fachbetrieb" doch auch bekannt sein das das nicht ok ist!

 

Antwort: Eine Baugrube müssen Sie nicht mit 45° abböschen, Sie dürfen aber auch keinen 90°-Winkel herstellen. Die Böschung, die ja dann keine ist, wird abrutschen.

 

60° sind für eine Baugrube normal/üblich. Das muss selbstverständlich auch Ihr ausführendes Unternehmen wissen.

 

Auch beim Geländeverlauf geht eine „90°-Böschung“ gar nicht. Die hält ohne Stützmauer nicht.

 

Wenn die Firma Pläne mit bestehendem und geplantem Geländeverlauf erhalten hat, so muss sie dies natürlich auch den Plänen entsprechend ausführen.

08. May 2009   | Email | Nach oben
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