Betriebsinhaberwohnung verkaufen

Frage: mit großem Interesse habe ich auf Ihrer Ratgeberseite Ihren Kommentar zu Folgendem Problem gelesen "...Vom Bauordnungsamt Bremen wird mir vorgeworfen, unberechtigt eine Betriebsleiterwohnung zu nutzen. Die Wohnung wurde 1975 genehmigt, im Bauantrag und Bauschein nur "Betriebserweiterung mit Betriebswohnung" ..."

Ihre Antwort lautete "Dass Sie nicht wussten, eine betriebsgebundene Wohnung zu kaufen, ist bedauerlich. Die Schuld dafür können Sie aber nicht anderen geben. Sie hätten sich vor dem Kauf der Wohnung auf dem Baurechtsamt über die Situation informieren können."

Meine Situation ist eigentlich umgekehrt: ich habe vor Jahren unwissentlich eine Betriebsleiterwohnung erworben, in der ich selbst als Mieter und dann als Eigentümer fast 12 Jahre gewohnt habe. Diese habe ich nun vor einem Jahr an ein Ehepaar verkauft. Jetzt wirft man mir arglistige Täuschung vor und fordert Schadensersatz und/oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Welche Verordnungen oder Richtlinien sind Ihnen bekannt, die Sie zu Ihrer oben zitierten Antwort geführt haben, daß sich der Käufer einer Wohnung beim Bauamt SELBST kundig machen muß, ob er eine "Wohn-Wohnung" oder eine Betriebsleiterwohnung kauft.

Ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir hier Auskunft geben und helfen könnten.

Ich bedanke mich dafür, daß Sie Fachlaien hier die Möglichkeit geben, Hilfestellung zu bekommen.

Antwort: Nein, solche Richtlinien sind mir nicht bekannt, das war damals eine subjektive Einschätzung, wenn auch in einem anderen Zusammenhang. Habe mir den Artikel jetzt nochmal durchgelesen und muss gestehen, dass ich in diesem Punkt wohl falsch lag.

 

Ich bin kein Anwalt und das Ganze hat mit Baurecht nur am Rande zu tun. Wenn ich das BGB richtig verstehe, dann liegt ein Mangel vor, wenn ein Verkaufsgegenstand nach dem Verkauf vom Käufer nicht so genutzt werden kann wie beabsichtigt. Wenn Sie als Verkäufer davon wissen und diesen Mangel verschweigen, dann ist dies arglistiges Verschweigen. Wenn Sie davon selbst nichts wussten, kann man Ihnen nach meinem laienhaften Verständnis auch keine Arglist vorwerfen.

 

Aber wie gesagt: ich bin kein Anwalt. Wenden Sie sich an einen solchen.

07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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