Bauverpflichtung

Frage: ich habe vor ca. 10 Jahren ein Grundstück mit Bauverpflichtung bis August 2005 erworben. Diese habe ich aus geänderten privaten Umständen aber bis heute nicht bebaut.
Nun fordert meine Stadtverwaltung einen Bauantrag.
Was kann passieren wenn ich diesen nicht stelle?
Könnte das Grundstück auch mit einem Gartenhaus bebaut werden (es steht sogar schon eins drauf)?

Antwort: Schauen Sie in Ihren Bebauungsplan und vor allem in Ihren Kaufvertrag des Grundstücks.

 

Dort werden Sie die Konditionen finden, zu denen Sie das Grundstück erworben haben und an die Sie sich zu halten haben.

 

Wenn Sie diese nicht erfüllen, dann kommen Sie bestimmt nicht für die nächsten 20 Jahre nach Sibirien. Aber die Stadtverwaltung wird sich sicherlich überlegen, den Vertrag rückgängig zu machen, inkl. dadurch weiterer auf Sie zukommender Kosten, und das Grundstück anderweitig, an wirklich bauwillige Interessenten, zu verkaufen.

05. Sep 2010  Comments [1] | Email | Nach oben
Kategorie:
D. Schmitz
Monday, September 06, 2010 9:49 PM
Hallo,
ich warte einfach mal ab! Notfalls stelle ich halt einen Bauantrag.

Kommentar oder Erfahrungsbericht schreiben

Bitte benützen Sie eine gültige Emailadresse. Ihre Adresse ist nicht sichtbar für die Öffentlichkeit.

Name
E-mail
(will show your gravatar icon)
Home page

Comment (Some html is allowed: )  

Enter the code shown (prevents robots):

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010