Bad zum Wohnraum

Frage: ich habe eine Frage zum Innenausbau unseres Hauses. Wir haben ein altes Haus gekauft, wo wir auch das Dach ausbauen wollen.
Wir haben eine Skizze gemacht und der Architekt sitzt nach dem Messen an der Zeichnung. Wir wollen oben auch ein Bad, direkt über dem Bad im EG. Der Architekt meinte dies wäre jedoch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, weil wir oben direkt vom Wohnraum ins Bad gehen wollen. Wir sollen es am Treppenhaus ansiedeln, das wollen wir jedoch nicht. Darf man nicht IN seinem Haus mehr oder minder machen was man will?
So eine Regelung ist mir nur aus dem öffentlichen Raum bekannt, bzw. aus Räumlichkeiten wo Lebensmittel verarbeitet, oder damit gehandelt wird.
Demnach würde ja jedes zweite Hotelzimmer gg. diese Vorschrift verstoßen, oder?!

Antwort: Das ist ja ein hanebüchener Quatsch, den der Kollege da von sich gibt. So was habe ich ja noch nie gehört.

 

Natürlich ist das nicht verboten. Sonst wären wahrscheinlich 75% aller Wohnungen mit einem illegalen Grundriss ausgestattet. Ich versuche natürlich auch immer, ein Bad oder WC nicht direkt vom Wohnzimmer aus zugängig zu machen, alleine um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Man hat aber heute meist offene Grundrisse, oftmals ohne abgeschlossene Flure oder Treppenräume. Somit sind die Wohnräume oftmals offen miteinander verbunden. Und selbstverständlich können an diese Raumverbünde auch WCs und Bäder angeschlossen sein. Das ist weder verboten noch unüblich.

 

13. May 2012   | Email | Nach oben
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