BMZ

Frage: Hallo, Wenn ich ein Grundstück von 40 x 60 m habe, und darauf ein Gebäude mit den Maßen 40 x 34 m bauen möchte, wie errechne ich dann anhand der BMZ die max. Gebäudehöhe? Zur Info, das Grundstück steht in einem Industriegebiet und somit gilt die BMZ von 10,0.

 

Antwort: Was die Baumassenzahl (BMZ) ist und wie man sie ermittelt steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter

 

§ 21 Baumassenzahl, Baumasse

 

(1) Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.

 

(2) Die Baumasse ist nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses zu ermitteln. Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände und Decken sind mitzurechnen.

Bei baulichen Anlagen, bei denen eine Berechnung der Baumasse nach Satz 1 nicht möglich ist, ist die tatsächliche Baumasse zu ermitteln.

 

(3) Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sinne des § 20 Abs. 4 bleiben bei der Ermittlung der Baumasse unberücksichtigt.

 

(4) Ist im Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen oder die Baumassenzahl nicht festgesetzt, darf bei Gebäuden, die Geschosse von mehr als 3,50 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschoßflächenzahl beträgt, nicht überschritten werden.

 

BauNVO und mehr finden Sie unter Downloads.

07. Oct 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010