Aussenkamin

Frage: Wir würden gerne in Baden-Württemberg einen Außenkaminzu für einen neu einzurichtenden Kaminofen mit Heizungsunterstützung an unser Haus ansetzen.
Nun rieten uns Bekannte wegen der Nähe zum Nachbarn davon ab---es sind nur 2 Garagenbreiten Platz zwischen den Häusern,sie meinten es könnte wegen der doch gelegentlich anfallenden Geruchs und Staubbelastung zu Problemen kommen.
Wo finden wir für derartige Fragen ( Abstanzregelungen und mehr) Erklärungen.
Oder müssen wir gar unseren Nachbran um Erlaubnis bitten?
Hoffen natürlich Sie wissen Rat.

 

Antwort: Die Vorschriften für Feuerungsanlagen und somit auch Kaminen finden Sie in der Feuerungsverordnung (FeuVO).

 

Diese wiederum finden Sie unter Downloads.

 

Sie müssen ohnehin vorher den Bezirksschornsteinfegermeister von der Maßnahme unterrichten. Dieser wird die Anlage dann abnehmen.

 

Dann ist die Maßnahme auch verfahrensfrei nach LBO

 

Anhang  (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen

 

19. Feuerungsanlagen mit der Maßgabe, daß dem Bezirksschornsteinfegermeister mindestens zehn Tage vor Beginn der Ausführung die erforderlichen technischen Angaben vorgelegt werden und er vor der Inbetriebnahme die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt,

20. Blockheizkraftwerke in Gebäuden sowie Wärmepumpen,

21. Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung,

22. Windenergieanlagen bis 10m Höhe;

 

LBO und mehr finden Sie ebenfalls unter Downloads.

07. Oct 2009   | Email | Nach oben
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