Absturzsicherung auf Baustellen

 



Im Hochbau liegt eine der größten Gefahren für Leben und Gesundheit der Bauarbeiter in mangelhafter oder fehlender Sicherung gegen Abstürze.

Absturzsicherung auf Baustellen

Täglich passieren Unfälle an der Arbeitsstätte, davon verlaufen viele tödlich. 27 Prozent der tödlichen Unfälle passieren in der Bauwirtschaft, wobei ein Drittel davon Abstürze sind. Das spricht dafür, dass es um die Arbeitssicherheit, speziell um die Absturzsicherung auf Baustellen, sehr schlecht bestellt ist. Dabei sind häufig die Bauarbeiter selbst verantwortlich, weil sie grundlegende Sicherheitsrichtlinien außer Acht lassen. Bauarbeiter empfinden Absturzsicherungen als unnötige Maßnahmen. Dann kommt es gelegentlich zu folgenden Aussagen: „Das Geländer mach‘ ich dann gleich morgen. Hab gerade kein Material dafür.“

Absturzsicherungen können Leben retten

Dabei ist es so einfach, für ein bisschen mehr Sicherheit zu sorgen. So sollten Öffnungen oder Vertiefungen abgedeckt sein oder mit einer Umwehrung, also einem Geländer, versehen sein. Dabei sollte das Geländer aus Brust-, Mittel- und Fußwehren bestehen. Diese Wehren müssen aus einem widerstandsfähigen Material bestehen und so befestigt sein, dass sie sich nicht versehentlich lösen können. Ketten eignen sich nicht als Wehren, jedoch sind Seile vor allem im Stahl-, Turm- und Schornsteinbau zulässig. Wo es nicht möglich ist, ein stabiles Geländer zu errichten, sind beispielsweise Seilsicherungssysteme herzustellen, wie die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz von Wiedenmann.

Wann genau sind Absturzsicherungen am Arbeitsplatz notwendig?


Absturzsicherungen sind kollektive Schutzmaßen, die ein zufälliges Abstürzen ohne bewusste Einwirkung verhindern sollen. Dazu gehören Geländer, feste Absperrungen oder Abschrankungen, Brüstungen und Abdeckungen oder Ähnliches. Absturzgefährdungen sind in den „
Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen und Betreten von Gefahrenbereichen“ geregelt. Nachfolgende Kriterien finden dabei Anwendung:

·        Höhenunterschied zwischen einer Absturzkante und einem tiefer liegenden Gegenstand oder einer tiefer liegenden Fläche

·        Abstand zur Absturzkante

·        Beschaffenheit von Standplatz und Standfläche in Bezug auf den Neigungswinkel und die Rutschhemmung

·        Beschaffenheit des tiefer liegenden Gegenstands oder der tiefer liegenden Fläche

·        Art und Dauer der körperlichen Belastung

·     Bedingungen der Arbeitsumgebung, beispielsweise die Sichtverhältnisse oder Faktoren, die das Gleichgewicht beeinflussen.

Absturzsicherung abhängig von der Absturzhöhe

Gemäß Anhang 2.1 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung gilt eine Höhe von mehr als einem Meter bereits als Gefahr. Die entsprechende Verordnung ist unter Gesetze im Internet nachzulesen. Sind Arbeitsplätze oder Verkehrswege 0,2 bis einen Meter oberhalb einer angrenzenden Fläche, müssen die Verantwortlichen ermitteln, welche Maßnahmen notwendig sind, um Unfälle zu vermeiden. Besteht die Gefahr, dass jemand in Stoffe hineinfallen oder darin versinken könnte, ist in jedem Fall eine Absturzsicherung anzubringen, unabhängig von der Absturzhöhe. In Anhang 5.2 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung gibt es weitere Vorschriften, welche Schutzvorrichtungen an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen auf Baustellen verhindern können, dass Beschäftigte abstürzen. Dabei findet eine Abstufung nach der Absturzhöhe statt.

Schutzvorrichtungen sind unabhängig von der Absturzhöhe anzubringen, wenn

·         Arbeitsplätze am oder über dem Wasser liegen oder sich an oder über festen und flüssigen Stoffen befinden, in denen eine Person versinken kann.

·         Verkehrswege über Wasser führen oder über feste oder flüssige Stoffe, in denen eine Person versinken kann.

Schutzvorrichtungen in Abhängigkeit von der Absturzhöhe sind immer dann anzubringen, wenn

·         die Absturzhöhe mehr als einen Meter beträgt und die Absturzkante an Wandöffnungen, freiliegenden Treppenläufen oder Treppenabsätzen liegt.

·         die Absturzhöhe mehr als zwei Meter beträgt. Dies gilt bei allen übrigen Arbeitsplätzen.
                                                                       

 


Wenn Arbeiter auf stark geneigten Dachflächen arbeiten, sollten sie sich immer gegen einen Absturz absichern, wie hier mit Auffanggurten und Seilen.


Für eine Absturzhöhe von bis zu drei Metern gelten zusätzliche Bestimmungen in Bezug auf Schutzvorrichtungen. Sie sind dann entbehrlich, wenn es sich um Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern oder Geschossdecken von baulichen Anlagen handelt und der Neigungswinkel nicht mehr als 22,5 Grad beträgt. Dabei darf die Grundfläche nicht größer als 50 Quadratmeter sein. Wichtig ist, dass fachlich qualifizierte Beschäftigte die Arbeiten ausführen, die auch körperlich entsprechend geeignet und besonders unterwiesen sind. Außerdem muss die Absturzkante deutlich markiert sein.

In der Praxis sieht es so aus, dass zulässige Absturzhöhen nicht starr festgelegt sind, sondern der jeweiligen betrieblichen Situation entsprechen. Dabei ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ein entscheidendes Kriterium. Bei der Beurteilung der Absturzhöhe spielen noch weitere Einflussgrößen eine wichtige Rolle.

Warum kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen?

 



Diese Arbeiter im Stahlbau sind bei der Erstellung einer Bewehrung gut gegen Abstürze gesichert. Das ist leider nicht überall der Fall.

 
Wer auf einer Baustelle eine Gefahrenstelle ausmacht, sollte zur Verhütung von Arbeitsunfällen und letztendlich zum Schutz der Arbeiter umgehend den Auftraggeber informieren. Fehlende Absturzsicherungen oder andere Gefahrenquellen können zur tödlichen Falle werden. Deshalb ist es wichtig, die betroffenen Unternehmen aufzufordern, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Gesundheit und Sicherheit der Bauarbeiter zu gewährleisten, müssen die Arbeiten unter Umständen in diesem Bereich ruhen, bis entsprechende Maßnahmen greifen.

Solche Unfälle lassen sich nur vermeiden durch ordnungsgemäße Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter. Außerdem müssen sie ausreichend Zeit haben, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen und die Absturzsicherungen zu installieren. Die Unternehmen sind aufgefordert, darauf zu achten, dass Mitarbeiter immer über eine regelmäßig geprüfte, persönliche Schutzausrüstung verfügen können und diese auch benutzen.

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02. Jun 2018   | Email | Nach oben
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